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Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Reichelsheim. Die Anzahl der Mitglieder (Stadtverordneten) in der Gemeindevertretung ist in der Hessichen Gemeindeordnung (HGO) geregelt und ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune.
Gem § 38 Absatz 19 HGO beträgt die Zahl der Gemeindevertreter von 5.001 bis zu 10.000 Einwohnern 31 Stadtverordnete. Die Zahl der Gemeindevertreter kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit auf die für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden (§ 38 Absatz 2 HGO). Für die Stadt Reichelsheim ist die nächst niedrigere Größengruppe 27 Stadtverordnete.
Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb 2010 beschlossen ab der neuen Legislaturperiode in 2011 die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung von 31 auf 27 reduzieren. Bei den Kommunalwahlen werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern Reichelsheims für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Mit der Kommunalwahl am 14.03.2021 setzt sich die Stadtverordnetenversammlung wie folgt zusammen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Fülle von Aufgaben. Unter anderem wählt sie den Magistrat -mit Ausnahme des/der Bürgermeister/in- und kontrolliert die Führung der Stadtverwaltung.
Darüber hinaus beschließt sie über den Haushalt, erlässt und ändert spezielle Satzungen -beispielsweise über die Erhebung städtischer Steuern bzw. Gebühren und Beiträge.
Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie viele Einzelentscheidungen.
Dazu tagt sie mehrere Male im Jahr. Diese Stadtverordnetenversammlungen sind grundsätzlich öffentlich und werden von der/dem Vorsitzenden, der Stadtverordnetenvorsteherin/ dem Stadtverordnetenvorsteher geleitet.