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Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Für die Bundestagswahl am 23. Februar können Sie bereits heute schon Briefwahlunterlagen beantragen.
Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Reichelsheim eingetragen sein.
Darüber werden bzw. wurden Sie bis zum 01. Februar 2025 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Informationen zur Briefwahl
Wenn Sie in Reichelsheim wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahlunterlagen beantragen:
- Online, bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6440021
- Online über den QR-Code (der auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist)
- Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Fax / Email /schriftlich
- persönlich in der Ordnungsverwaltung
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei einem formlosen Antrag per Fax, Email oder schriftlich ist darauf zu achten, dass beim Antrag der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Aufgrund der verkürzten Fristen zur Zulassung der Wahlvorschläge, können die Stimmzettel erst ab Ende Januar gedruckt werden.
Der Versand von Briefwahlunterlagen kann deshalb frühestens Anfang Februar erfolgen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Reichelsheim gerne zur Verfügung:
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Magistrat der Stadt Reichelsheim
-Wahlamt-