Blick auf das historische Rathaus in Reichelsheim Bingenheimer Str. 33

Anleinen von Hunden während der Brut- und Setzzeit

In dieser Zeit legen heimische Wildtiere ihre Jungen unter anderem im Gras und in den landwirtschaftlichen Kulturen ab.

Das Hessische Naturschutzgesetz stellt wild lebende Tiere unter besonderen Schutz. Es ist nicht gestattet, diese mutwillig zu beunruhigen oder deren Lebensstätte ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören.

Auch wenn die Gemarkung der Stadt Reichelsheim kein tollwutgefährdeter Bezirk mehr ist, so sollten Hunde nur dann frei laufen gelassen werden, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen.

Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Hunde frei laufen gelassen werden und sich so weit von der Begleitperson entfernen, dass sie auf Kommandos nicht mehr reagieren. Bei Begegnungen mit Wildtieren wird zusätzlich der Jagdtrieb der Hunde geweckt, sodass ein Eingreifen von außen nahezu unmöglich wird.

Da das Hetzen oder gar Reißen von Wildtieren unter allen Umständen unterbunden werden muss, kann in solchen Fällen, neben empfindlichen Geldbußen, Sanktionen in Form von Leinen- und/oder Maulkorbzwang oder der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes drohen.

Zum Schutz des Wildes, wie auch des eigenen Hundes, sollten verantwortungsbewusste Hundehalter daher auf das freie Laufenlassen ihres Tieres derzeit verzichten.

Magistrat der Stadt Reichelsheim

       Ordnungsverwaltung