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Illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Stadtwald
Liebe Waldbesucherinnen und Waldbesucher,
im Stadtwald Reichelsheim, im Staatswald sowie in der freien Landschaft häufen sich illegale Entsorgungen von Gartenabfällen wie z.B. Abschnitte von Obstbäumen, Thuja usw.
Gartenabfälle können auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Komposttonne entsorgt werden. Für größere Mengen können im Mai und November die beiden kostenlosen Abfuhren für „Sperrige Grünabfälle“ genutzt werden. Außerhalb dieser Abfuhrzeiten sind diese Abfälle bei den Recyclinghöfen des Wetteraukreises gebührenpflichtig abzugeben. Eine Entsorgung von Kompost- und Gartenabfällen in Wald und Flur ist genauso illegal – wie die Entsorgung von Rest- und Sperrmüll in diesen Bereichen.
Künftige illegale Entsorgungen werden zur Anzeige gebracht.
Weiterhin muss festgestellt werden, dass die land- und forstwirtschaftlichen Wege immer noch von Motocrossfahrern etc. illegal genutzt werden.
Auch wenn das Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" nicht an jedem Wald- oder Feldweg steht, ist es nicht gestattet mit motorisierten Kraftfahrzeugen jeglicher Art (PKW, Quad, Motorrad oder –Roller) diese Wege zu befahren, einzige Ausnahmen gelten für Land- und Forstwirtschaftsbetreibende, Jagdpächter o. ä.
Das Hetzen von Wildtieren stellt nach Jagd- und Naturschutzrecht einen Straftatbestand dar. Anbauflächen, Biotope und Ruhestätten werden durch illegales „Querfeldeinfahren“ gestört und zerstört.
Bitte melden Sie derartige Beobachtungen und notieren Sie sich etwaige Kennzeichen
Revierförsterei
Stadtverwaltung Reichelsheim
HessenForst, Forstamt Nidda
Revierleitung Echzell/Reichelsheim