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Öffnungszeiten Wahlamt zwischen den Jahren
Für Bescheinigungen des Wahlrechts auf Formblätter für Unterstützungsunterschriften sowie von Wählbarkeitsbescheinigungen, hat das Rathaus „zwischen den Jahren“ wie folgt geöffnet:
Freitag, den 27.12.2024 und Montag, den 30.12.2024; jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere einwohnermelderechtliche Vorgänge (Passbeantragung, Ummeldung etc.) an diesen Tagen nicht möglich sind.
Der Magistrat
-Wahlamt-