- Verwaltung & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Notwendige Baumfällungen im Stadtgebiet
Am 23.01.2024 fand eine gemeinsame Begehung mit Magistrat, Fraktionsvorsitzenden und Verwaltung statt, um die aufgrund von Erkrankung und/oder ausgehender Gefahr zur Fällung vorgeschlagenen Bäume zu begutachten.
Im Anschluss daran erfolgte ein Magistratsbeschluss:
Folgende Bäume müssen gefällt werden:
Reichelsheim
- Ehemalige städtische Gärten neben dem BGH Reichelsheim - zwei Fichten und Kleingehölz
- Schützensee - zwei Fichten
- Schützensee - eine Weide
- Neugasse, Horloffbrücke - eine Esche
Weckesheim
- L3186, Grünfläche vor dem Bahnhof - ein Ahorn
Beienheim
- Verlängerung Frankfurter Straße - Pappel
Blofeld
- Weed - eine Douglasie
Ersatzpflanzungen werden entsprechend vorgenommen.