Was ist der Landschaftspflegeplan?


Was verbirgt sich hinter dem Begriff Landschaftspflegeplan?

Im Landschaftspflegeplan der Stadt Reichelsheim sind in erster Linie alle Grundstücke bzw. Teilflächen erfasst, die außerhalb der Bebauung liegen und von der Stadt Reichelsheim zu pflegen sind. Das bezieht sich auf Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, auf angepachtete Flächen und auf Flächen, für deren Pflege wir anderweitig rechtlich zuständig sind. Hierzu gehören:

Grafik Landschaftspflegeplan einzelne Module

Ausgleichsflächen und Landschaftsgestaltende Anlagen Dritter sind der Vollständigkeit wegen ebenfalls eingezeichnet mit dem Hinweis auf die jeweilige Zuständigkeit für entsprechende Pflegemaßnahmen.

 

Was sind die Ziele des Landschaftspflegeplanes?

Die Stadt Reichelsheim hat in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises (UNB) für jede einzelne Fläche dieser sensiblen Bereiche, für deren Pflege sie zuständig ist, Pflegebedingungen und Pflegezeiträume festgelegt. Seit der Fertigstellung des Landschaftspflegeplanes (LPP) werden alle Flächen gemäß den Vorgaben des Naturschutzes regelmäßig gepflegt.

Ein wichtiges Ziel des LPP war die Behebung des erheblichen Pflegestaus der städtischen Flächen (der bis 2014 insbesondere bei den Gräben vorhanden war) und die Sicherstellung der regelmäßigen Pflege für die Zukunft.

Weiterhin soll mithilfe der individuellen Pflegebedingungen den allgemeinen naturschutzrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den besonderen Anforderungen der jeweiligen Flächen Rechnung getragen werden.

Als Gründe für die Festlegung der Pflegedetails sind hier beispielhaft zu nennen:

Feststellung der allgemein geltenden richtigen Pflegezeiträume für die unterschiedlichen Pflegearbeiten (wie Mulchung von Gräben, Rückschnitt von Gehölzen, Freilegen von Durchlässen etc.) sowie Art und Umfang der Maßnahmen

Blüh- und Saumstreifen sollen Insekten und sonstigen Tieren Nahrungs- und Rückzugsbereiche auch für die Wintermonate bieten, deshalb sollen im Stadtgebiet nicht alle zum gleichen Zeitpunkt gemäht / gemulcht werden

die Gelege von gefährdeten Vögeln (z.B. Grauammer und Rebhuhn) sollen geschützt werden, aus diesem Grund dürfen die Blühstreifen mit den bekannten Brutbereichen erst nach der jeweiligen Brutzeit gemäht bzw. gemulcht werden

Der LPP ist jedoch kein starres Konzept. Er muss immer neuen Erfordernissen angepasst werden. Seit der Genehmigung des Gesamtwerkes durch die UNB im September 2019 werden unregelmäßig Pflegeänderungen für einzelne Flächen bei der UNB beantragt und der LPP entsprechend fortgeschrieben.

 

Wo befinden sich diese Flächen?

Diese Flächen verteilen sich natürlich auf das gesamte Stadtgebiet. Der Großteil der Naturschutzflächen ist jedoch über das letzte Flurbereinigungsverfahren F 873 in unser Eigentum gelangt. Sie haben dort ihren Namen „landschaftsgestaltende Anlagen“ erhalten und befinden sich in dem ehemaligen Flurbereinigungsgebiet der Gemarkungen Reichelsheim, Heuchelheim und Weckesheim.

Verkleinerte Ansicht des Übersichtsplanes zum Landschaftspflegeplan:

Karte Region Landschaftspflegeplan

 

Legende Landschaftspflegeplan

 

Stand: 21.02.2022

FV/Geier