Wasser- und Abwassergebühr
Wassergebühr
je cbm Frischwasser zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer 2,25 Euro
Zählergebühr: 21,60 Euro / Jahr zzgl. Mehrwertsteuer
Abwassergebühr
a) Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasserentnahme 2,50 Euro
b) Niederschlagswassergebühr 0,37 Euro je m² versiegelte Fläche
Stand: 01.01.2019

Stadt Reichelsheim
Amtliche Bekanntmachung
Wassergebührenabrechnung:
Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Der Bundestag hat - wie angekündigt - für das 2. Halbjahr 2020 reduzierte Umsatzsteuersätze beschlossen. Dies wirkt sich für die Bürger und Betriebe der Stadt Reichelsheim vor allem im Bereich der Wassergebührenabrechnung aus.
Die Wassergebühren werden als Jahresgebühren erhoben. Die Abrechnung erfolgt zum 31.12.2020 für den gesamten Jahresverbrauch mit dem dann gültigen Steuersatz von 5%.
Eine getrennte Abrechnung für den Zeitraum vor dem 01.07.2020 und nach dem 01.07.2020 wird somit nicht erstellt.
Die Umsatzsteuersenkung wird damit automatisch an Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Magistrat der Stadt Reichelsheim
Finanzverwaltung
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