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Einwohnermeldeamt / Passamt informiert:
Bei Anliegen im Einwohnermelde- und Passamt wie z.B. Beantragung und Abholung von Ausweisen, Wohnungsan- und ummeldungen, usw. ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Diese Regelung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie dem Schutz der Mitarbeiter/-innen.