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Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Grundsteuerwert. Dieser Wert bildet wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag.
Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Der Hebesatz für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen kann sich von dem des Grundvermögens unterscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Gemeinde einen teilweisen Erlass der Steuer beantragen, wenn der normale Rohertrag um mehr als fünfzig Prozent gemindert ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Teaser
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)- Es fallen keine Gebühren an.
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Zahlungstermine:
Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.
Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:
Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum
31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)grundsätzlich keine;
ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Für Wohngrundstücke ist Grundsteuer B zu zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer A ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Christian LohnFinanzverwaltung