Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer in der Vermögensart Grundvermögen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet der Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

    https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

  • Teaser

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

  • Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Die Steuerpflicht entsteht zum 1. Januar des Folgejahres nach Erwerb des Grundstückes und nach Vorliegen des Grundlagenbescheides (Grundsteuermessbescheid) vom zuständigen Finanzamt. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Achtung:

    Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.

    Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 

    31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

     https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform


  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    - Es fallen keine Gebühren an.

    - Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

    -Die Grundsteuerforderungen können von Ihnen durch Banküberweisung beglichen werden oder sollten Sie den automatischen Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto wünschen, dann können Sie der Stadt Reichelsheim ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Zahlungstermine:

    Die Zahlungstermine für die Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Grundsteuerbescheid.

    Erklärung der Bemessungsgrundlagen für Grundsteuerreform:

    Für die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen bis zum 

    31.10.2022 eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:

    https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

  • Rechtsgrundlage

    Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG)

    §§ 2 – 16 BewG, § 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 BewG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, §§ 243 bis 246 BewG und § 248 BewG, § 249 Abs. 5, 6 und 10 BewG und § 266 Abs. 3 und 5 BewG

    GrStG mit Ausnahme der §§ 10, 13, 15 Abs. 1 und 5, 17, 18, 20 17 Abs. 4, 18 Abs. 4, 20 Abs. 3, 21 und 25 Abs. 5

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    grundsätzlich keine;


    ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Stadt Reichelsheim zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

    Schriftform & Unterschrift erforderlich: ja - formlos oder mithilfe des Vordruckes "SEPA-Mandat für Grundbesitzabgaben"

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

    Für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz ist Grundsteuer A zu zahlen.


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)

Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer B ist die Stadt Reichelsheim zuständig.

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