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Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Alles Wissenswerte über die Abfallentsorgung bei der Stadt Reichelsheim erfahren Sie unter https://www.stadt-reichelsheim.de/verwaltung-politik/wissenswertes/abfallinformationen/
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)