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Grundsteuer Festsetzung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für die Erteilung des Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamtes zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet:
Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 - 12,
61169 Friedberg (Hessen)
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Christian LohnFinanzverwaltung